Aktuell gibt es immer pro Checkliste eine neue Nummerierung bei den Massnahmen, welche wieder bei der Nr. 1 beginnt:

Ebenfalls kann auf jeder einzelnen Organisationseinheit definiert werden, ob diese eine eigene Vorgansnummerierung haben. D.h. es gibt dann auch mehrere Nr. 1 verteilt über die verschiedenen Organisationseinheiten:

Eine sofortige, eindeutige Zuordnungsbarkeit ist nicht möglich und in der Kommunikation untereinander verkompliziert es die Gespräche, wenn immer gesagt werden muss "Massnahme Nr. 1 von.... der und der Checkliste". Der Gesetzesgeber verlangt auch eine eindeutige Zuordnungsbarkeit.
Ebenfalls sind die Geräte in der Geräteliste nicht eineutig auffindbar, weil es möglich ist, das es mehrere Nr. 1 gibt und dies auch eine Suche nach Geräte-Nr. nicht ermöglicht.
Es müssen über das ganze System bzw. über den ganzen Mandanten die IDs eindeutig vergeben sein und nicht mit einem komplizierten "Verbindungssystem" über OrgEinheiten und Checklisten-Referenzen.
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Theresia
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